SPD-Fraktion beschließt Anträge für nächsten Sitzungsdurchlauf

Um unsere Stadt weiter zu gestalten, habe ich mehrere Anträge verfasst.

Die SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen hat für den anstehenden Sitzungsdurchlauf der Fachausschüsse, des Hauptausschusses und der Stadtverordnetenversammlung vier Anträge zur Beratung eingebracht:

 

> Antrag Entwicklungskonzept Wohngebiet “Luckenwalder Str. Nord”

Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Entwicklungskonzept für die Wohngebiete nördlich und südlich der Luckenwalder Straße erarbeiten zu lassen.

Dabei ist insbesondere auf städtebauliche, verkehrliche und soziale Aspekte einzugehen. Dazu sind weitergehende Untersuchungen von möglichen Potenzialflächen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit vorzunehmen. In diesem Verfahren wird eine breite Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner vorgenommen.

Das Konzept soll entsprechende Handlungsempfehlungen zur Umsetzung darlegen und Gegenstand einer gesonderten Beschlussfassung durch die Stadtverordneten werden.

Begründung:

In den genannten Wohngebieten lebt ein großer Teil unserer städtischen Bevölkerung. Allerdings entwickelt sich die soziale Situation bedenklich, sodass hier dringender Handlungsbedarf besteht, damit niemand zurück gelassen wird. Es ist insgesamt kein in sich geschlossenes Konzept gegeben. Ziel muss eine deutliche Aufwertung der Wohngebiete und des Wohnumfeldes sein. Dafür ist eine externe fachliche Sicht unerlässlich.

Auch auf die Probleme eines solchen sozialen Brennpunktes ist einzugehen – es darf nicht so bleiben, wie es ist.

Der Ortsbeirat Königs Wusterhausen hat bereits einen „Masterplan“ in Auftrag gegeben. Auf diesem aufbauend und angelehnt an das Innenstadtentwicklungskonzept, sollen auch hier Handlungsempfehlungen unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger zur Entwicklung vorgelegt werden.

Auch sind die vielfältigen Fördermöglichkeiten durch Land, Bund und EU (z.B. Soziale Stadt, Jugend im Quartier, etc.) zu berücksichtigen. Die Kosten für die externe Beauftragung sind in den Haushalt 2015 einzustellen.

 


> Antrag Machbarkeitsstudie zur Schaffung eine Jugendfreizeitzentrums im nördlichen Neubaugebiet

Der Bürgermeister wird beauftragt folgende Möglichkeiten jugendlicher Freizeitgestaltung in Königs Wusterhausen im Wege von Machbarkeitsstudien zu untersuchen:

1. Entstehung eines Jugendfreizeitzentrums im Wohngebiet nördlich der Luckenwalder Straße.

2. Überdachte Skateanlagen bzw. eine Skaterhalle im Stadtgebiet.

Die Studien berücksichtigen verschiedene Standorte und insbesondere die Möglichkeiten von Neubau, Umbau, Umnutzung, Erwerb von Privateigentum.

Die Ergebnisse der Studien werden dem Ortsbeirat Königs Wusterhausen, dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur und dem Ausschuss für Soziales, Bildung, Familie, Jugend und Sport nach Fertigstellung spätestens im Herbst 2016 vorgestellt.

Begründung:

Im Wohngebiet nördlich der Luckenwalder Straße fehlt seit vielen Jahren ein angemessener Anlaufpunkt für die dort wohnenden Jugendlichen. Der Jugendkontaktraum ist nur eine unzureichende Übergangslösung. Notwendig ist ein angemessener Ort für die Jugendlichen unserer Stadt. Ein solches Jugendfreizeitzentrum soll nicht nur als täglicher Treffpunkt dienen, sondern auch Veranstaltungsort sein.

Passend dazu könnte in unmittelbarer Nähe des Jugendfreizeitzentrums oder an anderen geeigneten Orten der Stadt eine Skaterhalle oder eine überdachte Skateanlage entstehen, die immer wieder von vielen Jugendlichen unserer Stadt gewünscht wird.

Der Prüfauftrag dient insofern der Auslotung des Machbaren.


> Antrag zur Erstellung einer Spielplatzsatzung

Der Bürgermeister wird beauftragt den Entwurf einer Spielplatzsatzung zu erarbeiten.

In dieser Satzung wird insbesondere Größe, Art und Ausstattung der Kinderspielplätze festgesetzt und geregelt, wie groß der Flächenanteil von Spielplätzen bei Neuplanungen zu sein hat. Es kann aber auch die nachträgliche Anlage eines Kinderspielplatzes festgesetzt werden, wenn dies die Gesundheit und der Schutz der Kinder erfordern.

Über den Entwurf fasst die Stadtverordnetenversammlung einen gesonderten Beschluss.

Der Entwurf soll den Stadtverordneten bis Ende des zweiten Quartals des Jahres 2016 vorgelegt werden.

Begründung:

Die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich regelmäßig mehr qualitativ hochwertige Spielangebote für ihre Kinder. Als familienfreundliche Stadt, sollte Königs Wusterhausen auf diese Wünsche reagieren.

In den kommenden Jahren verdichten sich die Bauflächen und es wird neuer Wohnraum geschaffen. Damit sich Familien in unserer Stadt auch wohlfühlen, müssen Spielmöglichkeiten garantiert werden. Zu diesem Zweck können brandenburgische Kommunen auf Grundlage der BbgBO eine Spielplatzsatzung beschließen.

Die von der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft an der Potsdamer Straße zu bauenden neuen Wohneinheiten schaffen neuen Wohnraum. Gerade hier jedoch, ist nicht genügend Fläche zur Anlage eines angemessen Spielplatzes vorgesehen.

Aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz wird die Stadtverwaltung mit einer Entwurfsfassung beauftragt, über die die Stadtverordneten beraten und beschließen werden.


> Antrag zur Überarbeitung der Sportanlagennutzungssatzung

Der Bürgermeister wird beauftragt einen überarbeiteten Entwurf der Sportanlagennutzungssatzung zu erarbeiten.

In diesem Entwurf sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:

1. Die kostenfreie oder weniger kostenintensive Nutzung von Sportplätzen und Sporthallen für städtische Sportvereine, in denen ein zu bestimmender Anteil Jugendlicher organisiert ist.

2. Die kostenfreie oder weniger kostenintensive Nutzung von Sportplätzen und Sporthallen für soziale Projekte wie beispielsweise Integrationsveranstaltungen.

3. Die Senkung der Entgelte für das Stadion der Freundschaft in allen Bereichen.

Über diesen Entwurf fasst die Stadtverordnetenversammlung einen gesonderten Beschluss.

Der Entwurf soll den Stadtverordneten bis Ende des zweiten Quartals des Jahres 2016 zusammen mit der überarbeiteten Entwurfsfassung der Sportförderrichtlinie vorgelegt werden.

Begründung:

Es sollte den städtischen Sportvereinen, die insbesondere einen hohen Anteil Jugendlicher haben, möglich sein, die örtlichen Sportplätze und Sporthallen ohne größeren Kostenaufwand zu nutzen. Gleiches gilt für soziale Projekte wie beispielsweise die von der Kreissportjugend organisierten Internationalen Freundschaftsspiele mit Flüchtlingsmannschaften.

Weiterhin lässt die Nutzung des Stadions der Freundschaft zu wünschen übrig. Nicht zuletzt aufgrund der zu hohen Entgelte, die sich gemeinnützige Sportvereine nicht leisten können. Doch wem nützt ein leeres Stadion? Ohne Nutzung nimmt auch die Stadt keine Entgelte ein. Hier besteht Handlungsbedarf.

Aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz wird die Stadtverwaltung mit der Erarbeitung eines Entwurfs unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte beauftragt.

Die zeitgleiche Beratung mit dem überarbeiteten Entwurf der Sportförderrichtlinie ist aufgrund der sich überschneidenden und zusammenhängenden Regelungsinhalte sinnvoll.

 

Die Anträge werden in den Sitzungen der Fachausschüsse am 17.11. und 23.11. und im Hauptausschuss am 30.11. vorberaten, die Beschlussfassung soll am 14.12. in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung erfolgen.