Herder-Schule mit gymnasialer Oberstufe? – Wieso nicht?: SPD-Fraktion für Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe in Königs Wusterhausen

Die SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen hat für die nächste Sitzung des Stadtrates einen Antrag eingebracht, in dem der Bürgermeister beauftragt wird zu prüfen, ob an einem der Oberschulstandorte in Königs Wusterhausen die Einrichtung einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe möglich wäre, um den Landkreis Dahme-Spreewald bei der Versorgung mit Plätzen für Schülerinnen und Schülern mit der Bildungsempfehlung "Allgemeine Hochschulreife" zu unterstützen.

Der Kreistag Dahme-Spreewald hat in seiner Sitzung am 13. April die Kreisverwaltung beauftragt eine Machbarkeitsstudie für den Neubau eines Gymnasiums bzw. die Einrichtung einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe an einer bestehenden Oberschule zu erstellen um den steigenden Bedarf an Gymnasialplätzen zu decken. Grund für die Beauftragung dieser Studie ist die Prognose, spätestens ab dem Schuljahr 2019/2020 nicht mehr allen Schülerinnen und Schülern im Landkreis Dahme-Spreewald einen adäquaten Platz anbieten zu können, die die Bildungsgangempfehlung „Allgemeine Hochschulreife“ zum Besuch einer weiterführenden Schule erhalten haben, an der das Abitur abgelegt werden kann.

Die Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe ist als Schulform, bei der das Abitur nach 13 Jahren abgelegt wird, eine sowohl von Eltern als auch von Schülerinnen und Schülern im Landkreis stark nachgefragte Alternative zum Gymnasium.

Die Einrichtung einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe am Standort der Europa-Oberschule Johann Gottfried Herder ist denkbar. Bevor die Schule zur Oberschule wurde, war sie bereits eine Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe mit dem Abitur bis zur 13. Klasse. Ausreichend Räumlichkeiten sind vorhanden. Für den Landkreis wäre es eine kostengünstige Variante, da dieser keinen kompletten Schulneubau errichten, sondern lediglich ein neues Domizil für die Schule des Zweiten Bildungsweges finden müsste. Außerdem wäre diese Schulform eine weitere Bereicherung für den Bildungsstandort Königs Wusterhausen.

 

Hier der Antrag im Wortlaut:

Prüfung der Errichtung einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe am Standort einer Oberschule in Königs Wusterhausen

Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt Folgendes:

Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob, ab welchen Schuljahr und unter welchen Voraussetzungen an einem der Oberschulstandorte in Königs Wusterhausen eine Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe eingerichtet werden kann, um den Landkreis Dahme-Spreewald bei der Versorgung mit Plätzen für Schülerinnen und Schülern mit Bildungsgangempfehlung „Allgemeine Hochschulreife“ zu unterstützen.
Zur Beschlussfassung in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.07.2016 ist eine Beschlussvorlage vorzulegen, durch die der Landkreis über das Ergebnis der Prüfung informiert wird.

 

Begründung:

Mit großer Mehrheit hat der Kreistag Dahme-Spreewald in seiner Sitzung am 13.04.2016 den Landrat beauftragt, eine „Machbarkeitsstudie zur gymnasialen Versorgung im Landkreis Dahme-Spreewald durch Neubau/Erweiterung eines Gymnasiums oder durch finanzielle Unterstützung der Einrichtung einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe am Standort einer bisherigen Oberschule“ erstellen zu lassen (Beschluss 2016/027). Grund für die Beauftragung dieser Studie ist die Prognose, spätestens ab dem Schuljahr 2019/2020 nicht mehr allen Schülerinnen und Schülern im Landkreis Dahme-Spreewald einen adäquaten Platz anbieten zu können, die die Bildungsgangempfehlung „Allgemeine Hochschulreife“ zum Besuch einer weiterführenden Schule erhalten haben, An der das Abitur abgelegt werden kann.

Neben den Gymnasien, die sich in Trägerschaft des Landkreises befinden, kann das Abitur auch an Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe abgelegt werden, hier aber erst nach 13 Jahren Schulbesuch und nicht nach 12. Da die bisher einzige Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe im Landkreis, die „Musikbetonte Gesamtschule Paul Dessau“ in Zeuthen, die am stärksten nachgefragte weiterführende Schule im Landkreis ist, erhalten jedes Jahr auch viele Königs Wusterhausener Bewerberinnen und Bewerber mit Gymnasialeignung eine Absage von der Zeuthener Schule. Interessentinnen und Interessenten mit den anderen Bildungsgangempfehlungen bewerben sich aufgrund der hohen Nachfrage erst gar nicht, da aufgrund der Trägerschaft durch die Gemeinde Zeuthen deren Schülerinnen und Schüler Vorrang haben.

Deshalb erscheint es sinnvoll, zur Ergänzung des Bildungsangebotes in Königs Wusterhausen und der Befriedigung der Wünsche der Königs Wusterhausener Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern die Einrichtung einer Gesamtschule in städtischer Trägerschaft am Standort einer bisherigen Oberschule zu prüfen. Hierdurch wird auch keine der bestehenden Oberschulen gefährdet. Zudem ist aufgrund der Nachfrage nach einer solchen Schule im gesamten Landkreis eine mangelnde Auslastung nicht zu befürchten.

Bei der Prüfung ist als Überlegung eine mögliche Unterstützung des Landkreises auch in finanzieller Hinsicht mit einzubeziehen, die durch die Machbarkeitsstudie grundsätzlich in Aussicht gestellt wird. Zudem könnte der Landkreis auch für die in seiner Trägerschaft befindliche „Schule des zweiten Bildungsweges“ eigene Gebäude errichten lassen, um der Stadt Königs Wusterhausen die nötigen Räume für die Umsetzung ihres Vorhabens zur Verfügung zu stellen.

Über das Ergebnis und die sich bei einem positiven Votum ergebenden Folgen sind die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung zu informieren. Die Entscheidung über eine Unterstützung des Landkreises und der damit verbundenen möglichen Einrichtung einer Gesamtschule sowie der Bedingungen dafür ist durch Beschluss in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.07.2016 zu treffen. Der Landkreis ist danach umgehend über das Ergebnis zu unterrichten.

Aufgrund der vom Landkreis vorgegebenen Terminstellung zur Vorlage des Ergebnisses der Machbarkeitsstudie kann leider keine Vorberatung dieses Prüfauftrages im Fachausschuss erfolgen, was grundsätzlich wünschenswert gewesen wäre.