Antrag der SPD-Fraktion, an dessen Verfassen ich beteiligt war:
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung sieht sich verpflichtet die Sicherheit an den öffentlichen Badestellen durch folgende Maßnahmen nachhaltig zu erhöhen:
1. An den beiden bisherigen öffentlichen Badestellen in Neue Mühle und Wernsdorf sind die Sicherungsmaßnahmen zu überprüfen und ggf. zu erweitern, bspw. durch das Aufstellen von Rettungsmitteln, wie Rettungsringen, die Anstellung von Rettungsschwimmern zu hoch frequentierten Phasen oder das Abgrenzen des Nichtschwimmerbereichs mit Begrenzungsketten bzw. – bojen. Grundlage für die Weiterentwicklung der Sicherungsmaßnahmen ist die Richtlinie „Verkehrssicherungspflicht an Badestellen an Gewässern“ der Deutschen Gesellschaft für Badewesen e.V.
2. Um an weiteren Standorten im Stadtgebiet ein sicheres Baden zu gewährleisten ist in personeller und finanzieller Hinsicht zu überprüfen, ob und wenn ja welche bisher nicht-öffentlichen Badestellen als öffentliche Badestellen anerkannt und dementsprechend gesichert werden. Es wird als sinnvoll erachtet mindestens drei zusätzliche öffentliche Badestellen auf bereits jetzt öffentlichem Eigentum verteilt über das Stadtgebiet einzurichten um jeweils wohnortnah ein sicheres Baden zu gewährleisten. Zu diesem Zweck sind von Seiten der Stadtverwaltung die bekannte Anzahl geduldeter nicht-öffentlicher Badestellen zu ermitteln und ebenso die Haushaltsauswirkungen für die Einrichtung zusätzlicher öffentlicher Badestellen darzustellen und im Haushaltsplan 2017 abzubilden.
3. Die Stadtverwaltung erstellt im Anschluss eine entsprechende Informationsbroschüre über öffentliche Badestellen im Stadtgebiet und erläutert Sicherheitshinweise für das Baden, das ist durch entsprechende Hinweistafeln an den Badestellen zu realisieren. Die Informationsmaterialen sollen mehrsprachig erstellt und veröffentlicht werden. Die Broschüre ist auch auf der Internetseite der Stadt Königs Wusterhausen zur Verfügung zu stellen.
4. Der Schwimmunterricht an städtischen Grundschulen wird bereits seit vielen Jahren durch die Stadt finanziert und organisiert. Diesen gilt es auch weiterhin finanziell abzusichern und auszubauen. So sollte es zusätzliche Angebote unter Beaufsichtigung von Schwimmmeistern für Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer geben, die nicht am schulischen Schwimmunterricht teilnehmen konnte, oder das Schwimmen nicht erlernt haben. Der Landkreis Dahme-Spreewald soll aufgefordert werden zu prüfen, inwiefern Schwimmunterricht als Volkshochschulkurs angeboten werden kann.
5. Das Strandbad Neue Mühle soll in städtischer Trägerschaft verbleiben und von Bildungseinrichtungen und Sportvereinen für die Durchführung von Schwimmunterricht kostenfrei auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten genutzt werden können. Dies ist von der Stadt sicherzustellen um auch so die Schwimmfähigkeiten zu erlernen oder zu erweitern.
Mit den aufgeführten Maßnahmen wollen wir die Sicherheit an Königs Wusterhausener Badestellen erhöhen und dauerhaft gewährleisten. Dabei ist uns bewusst, dass es eine absolute Sicherheit nicht geben kann. Wir fordern den Bürgermeister hiermit auf die aufgeworfenen Fragen zeitnah zu klären und entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen. Ziel ist die Realisierung der konzeptionierten Maßnahmen spätestens zu Beginn der Badesaison 2017.
Begründung:
Die Stadt Königs Wusterhausen liegt im touristisch sehr attraktiven Dahme- Seengebiet. Die Vielfalt der Gewässer und Badestellen ist nicht nur ein weicher Standortfaktor sondern auch eine Bereicherung unserer Bürgerinnen und Bürger. Gerade in den Sommermonaten sind unsere Gewässer hoch frequentiert und sehr beliebt. Leider trotz aller bisherigen Maßnahmen dabei auch immer wieder zu tödlichen Badeunfällen. Eine erhöhte Sicherheit soll durch die oben genannten Maßnahmen erreicht werden.