Im Zusammenhang mit dem Konzept der SPD-Fraktion zur Sicherheit an Badestellen, habe ich folgende Anfrage an den Bürgermeister gerichtet:
Seit einigen Monaten ist die Sicherheit an Königs Wusterhausener Badestellen ein Thema, das viele Bürgerinnen und Bürger bewegt.
Im Zuge dessen legt die SPD-Fraktion in der aktuellen Sitzungsperiode der Stadtverordnetenversammlung ein Konzept zur Sicherheit an Badestellen zur Abstimmung vor. Jedoch gestaltet sich dies im Hinblick auf entsprechende Folgen für den Stadthaushalt und rechtliche Haftungsfragen (Verkehrssicherungspflicht etc.) schwierig. Daher möchte ich folgende Fragen an Sie richten:
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Welche offiziellen/öffentlichen Badestellen existieren im Stadtgebiet von Königs Wusterhausen? Wie kommt die Stadt dort jeweils ihrer Sicherungspflicht nach? Welche Maßnahmen werden vor Ort ergriffen und welche Rettungsmittel stehen zur Verfügung? Welche gesetzlichen Pflichten treffen die Stadt hier?
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Wie viele und welche nicht öffentliche Badestellen sind der Stadtverwaltung bekannt, d. h. wo wird das Baden nicht untersagt? Wie kommt die Stadt dort jeweils ihrer Sicherungspflicht nach? Welche Maßnahmen werden vor Ort ergriffen und welche Rettungsmittel stehen zur Verfügung?
Welche gesetzlichen Pflichten treffen die Stadt hier? -
Welche Auswirkungen hätte das Aufstellen von Rettungsringen personell und finanziell? Würden nicht öffentliche Badestellen dadurch zu öffentlichen Badestellen, sodass die Stadt erweiterte Pflichten treffen?
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Wäre es zur Erhöhung der Sicherheit denkbar 2-3 nicht öffentliche Badestellen als öffentlich zu deklarieren und welche personellen und finanziellen Auswirkungen hätte dies geschätzt?
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Existiert eine Statistik über Badeunfälle innerhalb des Stadtgebiets bzw. lässt sich eine Zahl und die jeweilige Ursache ermitteln?