Aufgrund der unzureichenden Antwort (hier: Stellungnahme der Verw. zur Anfrage von Herrn Tobias Schröter zum Bau ei…) des Bürgermeister auf meine Anfrage, habe ich eine weitere Anfrage an Herrn Ennullat gestellt:
Sehr geehrter Herr Ennullat,
besten Dank für das heute versandte Schreiben auf meine Anfrage vom 28.04.2018 zum Thema Bau Kunstrasenplatz in Zeesen. Aufgrund von teilweise nicht ausreichend substantiierten Antworten auf die einzelnen Fragen möchte ich hiermit folgende Nachfragen und Präzisierungen an Sie richten:
1. Woraus ergibt sich die zwingende Nachrangigkeit einer freiwilligen Selbstverwaltungsaufgabe wie dem Bau eines Kunstrasenplatzes gegenüber pflichtigen Aufgaben bezogen auf das Vorhandensein genügender Haushaltsmittel für beide Aufgaben? Müssen zunächst alle pflichtigen Aufgaben fertiggestellt sein, bevor freiwillige Aufgaben begonnen werden können?
2. Wenn diese Nachrangigkeit besteht, wieso wird diese dann nicht strikt durchgehalten? Nach Ihrer Auffassung müssten dann alle freiwilligen Aufgaben hinten anstehen, bis alle pflichtigen Aufgaben erfüllt sind.
a) Welche pflichtigen Aufgaben sind konkret unerledigt und weshalb?
b) Wieso verwendet die Verwaltung dann Arbeitskraft auf die Vorbereitung eines weiteren Innenstadtfestes oder auch den Bau eines Bürgerhauses in Kablow, wo dies doch alles freiwillige Aufgaben sind und pflichtige Aufgaben unerfüllt seien?
3. Wenn freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben nicht neben pflichtigen Aufgaben aus Sicht der Verwaltung erledigt werden können, weshalb lehnte der Bürgermeister zu den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2018 weitere Mittel für Personalstellen ab?
4. In Punkt 2 der beantworteten Anfrage vom 28.04.2018 mit der Antwort vom 16.05.2018 wird ausgeführt: „Auch eine Einordnung der finanziellen Mittel gem. Beschluss 10-17-031 in den Haushalt 2018 würde unter Beachtung einer möglichen Projektschiene nicht zu einem Baubeginn vor Oktober 2019 führen“. Die Verwendung des Konjunktivs („würde“) suggeriert hier das eine Einordnung entsprechend dem gültigen Beschluss der SVV zum Haushalt 2018 in den Haushaltsjahr 2018 nicht stattgefunden hat. Ist dem so?
5. Frage 3 wird mit allgemeingültigen Aussagen beantwortet. Die Frage bezog sich aber auf das konkrete Projekt und die Möglichkeiten der Entlastung der Verwaltung durch Ausführung vieler Arbeitsschritte außerhalb der Ausschreibung durch Dritte. Kann die Ausführung durch Dritte zu einer Entlastung der Verwaltung führen, und wenn ja wie, wenn nein mit welcher Begründung?
6. Die Antwort auf Frage 4 suggeriert, dass die Stadt bisher keine Kenntnis dieser Fördermöglichkeit hatte. Hat die Stadt diese Möglichkeit abgelehnt? Mit welcher Begründung? Besteht aus Sicht der Verwaltung die Möglichkeit diese Fördermittel noch zu nutzen? Wenn ja, wie? Wenn nein, mit welcher Begründung?
7. Besteht die Möglichkeit, dass die Stadt dem Verein die nötige Bausumme als Fördermittel oder ähnliches zukommen lässt und der Verein als Bauherr dann tätig wird?
a) Welche Zeitersparnis ginge mit dieser Variante einher? Ist ein Baubeginn in 2018 dann realistisch?
b) Inwieweit könnte die Stadtverwaltung mit ihrer Sach- und Fachkunde den Verein dann trotzdem unterstützen?
Hier kann man den Verein in seinem Anliegen im Wege einer Online-Petition unterstützen: https://www.openpetition.de/petition/online/bau-des-kunstrasenplatzes-2018-in-zeesen