Die Stadt Königs Wusterhausen veröffentlichte am 30.01.2020 eine Pressemitteilung, in der behauptet wird, dass die Kommunalaufsicht den Haushaltsplan 2020 der Stadt KW ohne nachvollziehbare Begründung abgelehnt hätte.
(https://www.koenigs-wusterhausen.de/933756/Landkreis-Weigerung-HH-2020)
Der Landkreis Dahme-Spreewald erklärte wiederum in seiner Presseerklärung vom 30.01.2020, dass die Kommunalaufsicht festgestellt hätte, dass der vom Bürgermeister der Stadt KW eingereichte Haushalt nicht dem Haushalt entspricht, den das Stadtparlament beschlossen hatte. (https://www.dahme-spreewald.info/de/seite/57744.html)
In der Presseerklärung vom 31.01.2020 der Stadt KW erklärt der Bürgermeister Swen Ennullat, dass die Aussage der Kommunalaufsicht, es wäre ein abweichender Haushalt eingereicht als derjenige, der von den Stadtverordneten beschlossen wurde, falsch sei.
(https://www.koenigs-wusterhausen.de/934000/Stadt-fordert-Richtigstellung-vom-LK)
Dazu möchten wir folgende Dokumente zur Verfügung stellen:
- Zusammenschnitt der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2019, beschränkt auf die maßgeblichen Stellen. Der Zusammenschnitt beginnt mit der Verkündung des Abstimmungsergebnisses zum Änderungsantrag des Haushalts:
- Die Ausfertigung des Beschlusses zum Haushalt 2020, unterschrieben von der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung: 20_19_003_4_Beschlussausfertigung_SVV_16_12_2019
Der Audiomitschnitt und die Ausfertigung des Beschlusses zeigen unserer Ansicht nach unzweifelhaft auf,
- dass der Bürgermeister Swen Ennullat bereits am 16.12.2019 wusste, dass die Kommunalaufsicht eine abweichende Rechtsauffassung zu seiner Beanstandung eines Änderungsantrags zum Haushalt hat. Ihm war bekannt, welche Unterlagen von der Kommunalaufsicht erwartet werden.
- dass der Bürgermeister Swen Ennullat trotz der Information der Vorsitzenden der SVV über die veränderte Rechtslage an der eigenen Rechtsauffassung festhält.
- dass der Hauptverwaltungsbeamte damit wissentlich seine Aufsichtsbehörde und die Abstimmung der Stadtverordnetenversammlung zum „geänderten Haushalt“ ignoriert und für weiteres Verwaltungshandeln ausschließlich seine eigene Rechtsauffassung zugrunde legt.
- Dass die Einreichung des Haushaltsplans ohne den eingearbeiteten Änderungsbeschluss zwangsläufig und sehenden Auges zu einer Nicht-Bearbeitung des Haushalts führen musste.
- Dass der Bürgermeister Swen Ennullat, trotz der unzweifelhaft vorliegenden Situation, die Kommunalaufsicht als „Blockierer“ und die Ausführungen der Kommunalaufsicht als unwahr darzustellen versucht.