Klarstellung zum offenen Brief des Bürgermeisters

Zum offenen Brief des Bürgermeisters zum Haushalt der Stadt Königs Wusterhausen nehmen die Fraktionen von SPD, CDU, Wir-für-KW/BVO, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wie folgt Stellung:

Wir haben heute den offenen Brief des Bürgermeisters zur Kenntnis genommen und sind über die Art und Weise der Kommunikation erneut überrascht. Die vom Bürgermeister vorgetragenen Argumente hinsichtlich seiner Beanstandung des Änderungsantrages für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes in Zeesen sind bekannt und haben sich nicht geändert.

Wir möchten nochmal klarstellen – die einreichenden Fraktionen haben eine Summe beantragt, die lediglich als Ko-Finanzierung für eine Landesförderung im Rahmen des kommunalen Investitionsprogramms im Haushalt mit Sperrvermerk eingestellt werden soll. Aus Sicht der einreichenden Fraktionen gibt es bezüglich der rechtlichen Würdigung der inhaltlichen Beanstandung eine andere Rechtsauffassung.

Ein Haushaltsplan ist nur ein Plan – alle Haushaltsansätze sind Planansätze, die auf Erfahrungswerten, Kostenschätzungen und konkreten Planungsphase beruhen. Aus den in den Haushalt eingestellten Mitteln ergibt sich kein Rechtsanspruch! Wie und in welcher Form die Mittel ausgereicht werden, hat die Verwaltung anhand von Richtlinien oder Verträgen zu regeln, die an entsprechende Bedingungen geknüpft sind.

Wir haben mit unserem Änderungsantrag einen doppelten Boden eingezogen und einen Sperrvermerk gesetzt, der nur per Beschluss der Stadtverordnetenversammlung bei Erfüllung aller an die Förderung geknüpften Bedingungen aufgehoben werden kann. Es ist also nicht so, dass unmittelbar nach einem Haushaltsbeschluss das Geld auf das Konto des Vereins überwiesen wird.

Wir bitten den Bürgermeister, ersteinmal die klärende Stellungnahme des Ministeriums für Inneres und Kommunales abzuwarten und bitten ihn, zusammen mit seinem Kämmerer die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung möglichen Spielräume auszuschöpfen, wie dies bereits in vergangenen Jahren immer möglich war.

Der Bürgermeister hat in der Sitzung eine Beanstandung ausgesprochen und hat auf dieser Grundlage mehrfach einen Haushalt vorgelegt den es nicht gibt.

Die Kommunalaufsicht und die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung sind der Auffassung, dass die Beanstandung des Bürgermeisters ins Leere ging, da ein bloßer Änderungsbeschluss für sich allein genommen nicht beanstandet werden kann. Die Stadtverordnetenversammlung hat, dieser Auffassung folgend, den Haushalt mit dem Zuschuss beschlossen. Ein Haushalt ohne Zuschuss wurde nicht beschlossen und kann daher auch nicht durch die Kommunalaufsicht geprüft werden.

Der Bürgermeister hätte, wenn er den Änderungsbeschluss für rechtswidrig hält, nur den beschlossenen Haushalt beanstanden können.