Der Bürgermeister Swen Ennullat hat erneut in die gesetzlich garantierten Rechte der Stadtverordnetenversammlung eingegriffen. Wie bereits zur SVV-Sitzung am 2. Mai, hat der Bürgermeister wesentliche Beschlussvorlagen nicht ordnungsgemäß bekanntgegeben und damit pflichtwidrig von der Tagesordnung genommen. Die Bekanntmachung zur SVV-Sitzung am 20. Mai ist somit fehlerhaft und entspricht nicht dem Willen der Stadtverordnetenversammlung.Die Tagesordnungspunkte wurden von den Fraktionen ordnungsgemäß angemeldet und sind zwingend auf die Tagesordnung zu nehmen. Weder der Vorsitzenden, noch dem Bürgermeister kommt hier ein Entscheidungsspielraum zu.
Die Fraktionen begrüßen die Entscheidung der Vorsitzenden zur Absage der SVV Sitzung am 20. Mai aufgrund der nicht ordnungsgemäß erfolgten Bekanntmachung ausdrücklich. Allein die Vorsitzende lädt zur Sitzung ein und kann diese Einladung auch wieder zurücknehmen, wenn wie in dem Fall die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Einladung nicht gegeben sind.
Eine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20. Mai 2020 findet demnach nicht statt.
Entgegen der von der Stadt veröffentlichten Pressemitteilung steht es dem Bürgermeister nicht zu, eigenmächtig an dem Fortbestehen der Sitzung am 20. Mai festzuhalten. Das entscheidet die Vorsitzende der SVV in Abstimmung mit den Fraktionen. Die öffentliche Äußerung des Bürgermeisters entbehrt jeder rechtlichen Grundlage und untergräbt die Rechte der Stadtverordnetenversammlung sowie der Vorsitzenden.
Das Verhalten des Bürgermeisters ist ein wiederholter schwerer Verstoß gegen seine Pflichten. Dem Bürgermeister steht es nicht zu, im Vorfeld einer Sitzung zu entscheiden, über was sich die SVV austauschen möchte. Der Bürgermeister wird zur Einladung einer SVV-Sitzung über die Tagesordnung ins „Benehmen“ gesetzt. Das heißt, dass ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden muss und der eigene Vorschläge unterbreiten kann. Letztendlich entscheidet aber allein die Vorsitzende. Der Bürgermeister hat kein Recht zu prüfen, ob etwas auf einer SVV-Sitzung besprochen wird oder nicht. Im Rahmen seines Beanstandungsrechts hat er grundsätzlich die Möglichkeit rechtswidrige Beschlüsse im Nachgang zu beanstanden. Dazu müssen sich die gewählten Stadtverordneten aber erst einmal demokratisch austauschen können und etwas beschließen. Im Vorfeld eine Diskussion gar nicht stattfinden zu lassen, ist schlicht undemokratisch und würde die Kompetenzen der SVV aushöhlen. Die Argumentation des Bürgermeisters, die Tagesordnungspunkte würden nicht in den Aufgabenbereich der SVV fallen, ist ebenfalls nicht korrekt. Sowohl die SVV-Vorsitzende als auch die Kommunalaufsicht haben ihm mehrfach schriftlich mitgeteilt, dass sein Verhalten und seine Rechtsauffassung nicht im Einklang mit der Kommunalverfassung stehen. Es steht daher den einreichenden Fraktionen frei, ihre zwei Beschlussvorlagen anzumelden und zur Diskussion zu bringen:
- Aussprache und Maßnahmen zum dienstlichen Verhalten des Bürgermeisters
- Begutachtung des Handelns und des Verhaltens des Bürgermeisters der Stadt Königs Wusterhausen durch einen Rechtsanwalt
Aus den Tagesordnungspunkten ist erkennbar, dass der Bürgermeister sich einer Beurteilung seines Verhaltens und Handelns offenbar entziehen will. In beiden Punkten soll das Verhalten und Handeln des Bürgermeisters, insbesondere der Eklat auf der Sitzung vom 2. Mai, zur Aussprache kommen. Es ist daher richtig, die Sitzung vom 20. Mai zu verschieben und erneut einzuladen, damit die Beschlussvorlagen ordnungsgemäß bekanntgemacht werden. Damit die Stadtverordentenversammlung ihre gesetzlich zugewiesenen Aufgaben erfüllen kann, soll nun die Kommunalaufsicht zur Hilfe gebeten werden. Davon ist die Festsetzung eines neuen Termins für eine Sitzung abhängig.
Die Fraktionen SPD, CDU, die LINKE, Bündnis 90/Die Grünen, Wir-für-KW/BVO sowie die fraktionslosen Stadtverordneten Dirk Marx und Stefan Lummitzsch fordern den Bürgermeister auf, die demokratischen Regeln zu akzeptieren und die massiven Angriffe auf die Rechte der Stadtverordneten zu unterlassen. Wir appellieren an den Bürgermeister, auf den Boden der Rechtsstaatlichkeit zurückzukehren.
Durch sein destruktives Verhalten blockiert der Bürgermeister nicht nur die Handlungsfähigkeit der Stadt (Stichwort: nicht genehmigter Haushalt) sondern auch die Arbeit der Stadtverordneten. Er hat sich für dieses abermals pflichtwidrige Verhalten gegenüber der SVV und der Stadt zu verantworten.