Mit Unverständnis hat die SPD – Fraktion die Äußerungen des Bürgermeisters in der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung von Königs Wusterhausen in Bezug auf die Vielzahl von unrechtmäßigen Beanstandungen zur Kenntnis genommen. Er teilte mit, dass er zu den Beanstandungen verpflichtet sei, um einer persönlichen Haftung zu entgehen. Diese Einstellung zeigt, dass es dem Bürgermeister eher darum geht seine persönliche Haut zu retten statt proaktiv und kooperativ die Beschlussfassung der Faktionen zu unterstützen und umzusetzen. So ist keine zukunftsfähige Gestaltung unserer Stadt möglich.
Der Bürgermeister beanstandete in den vergangenen Monaten reihenweise Beschlüsse der SVV, die auf Initiative der Fraktionen eingebracht wurden. Inzwischen wurden von den 14 Beanstandungen 9 zugunsten der SVV entscheiden, 5 Entscheidungen stehen noch aus. Für die SPD-Stadtfraktion stößt die Vorgehensweise des Bürgermeisters in Bezug auf seine vermeintlich persönliche Haftungsabsicherung auf großes Unverständnis. Der Fraktionsvorsitzende Ludwig Scheetz erklärt dazu: „Die persönliche Haftung – die es in Königs Wusterhausen noch nie gab – ist für den Bürgermeister der Maßstab der Stadtpolitik und nimmt damit die Zivilgesellschaft in Geiselhaft. Seine persönlichen Interessen stellt Herr Ennullat über die Interessen der Stadt und blockiert damit wichtige Entscheidungen. Ich werte das als eine politische Bankrotterklärung. Wer die Verantwortung für eine solche Aufgabe scheut, der sollte sich fragen, ob er dem Job gewachsen ist“
Nach den gesetzlichen Regelungen hat der Bürgermeister zwar eine Beanstandungspflicht, wenn er der Auffassung ist, dass Beschlüsse rechtswidrig sind. Bloße Bedenken reichen allerdings nicht. Ennullat missbraucht das Beanstandungsrecht aus Sicht der SPD-Fraktion aus politischen Gründen. Die Kommunalaufsicht hat diese missbräuchliche Verwendung bereits kritisiert und verdeutlicht, dass ein Bürgermeister vor allem verpflichtet ist Beschlüsse der SVV vorzubereiten und auszuführen.
Seine Aufgabe ist es, den Willen der Volksvertreter umzusetzen. Eine Beanstandung kann nur das letzte Mittel sein. Der Missbrauch des Instruments der Beanstandungen zeigt sich an abwegigen Begründungen, sachfremden Erwägungen und auch zu späten Beanstandungen. Das hat die Kommunalaufsicht ebenfalls klar gestellt.
Die Kommunalaufsicht hat zur unrechtmäßigen Beanstandung des Bürgermeisters zum Rettungsschirm nochmal verdeutlicht: Das Budgetrecht liegt bei der Stadtverordnetenversammlung. Das Beispiel zeigt, dass seine Haltung zu Lasten unsere sozialen Vereine und Gewerbetreibende geht. Statt einer Beanstandung hätten sie Hilfen und Unterstützungen benötigt, um die Lasten des Corona-Lockdowns abzufedern. Seine Blockade zum Haushaltsstreit, seine Beanstandung zur kostenlosen Nutzung von Sportstätten für Kinder und Jugendlichen als auch der Schulneubau in Senzig. Diese Beschlüsse und noch einige mehr, werden seit Monaten nicht umgesetzt, weil dem Bürgermeister seine persönlichen Interessen wichtiger sind. Für uns zeigt sich hier eindeutig, dass es dem Bürgermeister nicht um den demokratischen Diskurs geht, sondern um persönliche Befindlichkeiten, welche er auf dem Rücken der Stadt austrägt. Das werden wir nicht akzeptieren.“.