Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus im Rechtsstreit der Stadt mit dem Landkreis wegen der Genehmigung der Haushaltssatzung 2020, zu dem eine Presseinformation des Gerichtes vorliegt, erklären wir Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen:
Das Verwaltungsgericht Cottbus hat entschieden: Der Bürgermeister von Königs Wusterhausen, Swen Ennullat, muss den Haushalt korrekt zur Genehmigung durch den Landkreis einreichen, also die von den Stadtverordneten am 16.12.2019 beschlossene Fassung. Entgegen der wiederholten Aussagen des Bürgermeisters, hat er nicht die für eine Genehmigung notwendigen Unterlagen beim Landkreis eingereicht.
Damit ist nun auch gerichtlich bestätigt: Der Bürgermeister blockiert rechtswidrig seit 10 Monaten den Haushalt der Stadt.
Nachdem wir den Bürgermeister bereits zweimal per Beschluss der SVV aufgefordert haben den Haushalt ordnungsgemäß einzureichen, nehmen wir dieses Urteil mit großer Erleichterung und Freude zur Kenntnis. So gibt es doch nunmehr die Chance, in dieser schwierigen Zeit, einen geregelten Haushalt der Stadt umzusetzen.
Das bedeutet, dass damit auch alle Beschlüsse, wie z.B. der über einen Rettungsschirm für Selbständige und Vereine, kostenfreie Nutzung von Sportstätten für Jugendliche und Menschen mit Behinderung, Unterstützung von Vereinen und Verbänden sowie wichtige Investitionen, finanziert und somit umgesetzt werden können. Auch wenn das Jahr nur noch wenige Wochen zählt, liegt darin eine Chance für unsere Stadtentwicklung.
Daher fordern wir den Bürgermeister nunmehr zum dritten und letzten Mal auf, seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen und unverzüglich den Haushalt in seiner beschlossenen Form bei der Kommunalaufsicht vorzulegen.
Mit dem Urteil steht nun fest: Für den Stillstand in diesem Haushaltsjahr und die daraus resultierenden Konsequenzen für 2021 trägt allein der Bürgermeister die Verantwortung.