Wilder Aktionismus soll erneut gesetzmäßiges Handeln ersetzen

Als vor über 7 Monaten, am 25. März 2020 die Entscheidung des Ministeriums (des Inneren und für Kommunales) bekannt wurde, welche die Auffassung der Kommunalaufsicht im Haushaltsstreit mit der Stadt vollumfänglich bestätigte, gab es einen kurzen Moment der Hoffnung. Die Hoffnung darauf, dass nunmehr der Bürgermeister zur Einsicht gelangt und den bereits am 16. Dezember 2019 beschlossenen Haushalt für 2020 gemäß eindeutiger Beschlusslage einreicht.

Diese Hoffnung währte nur wenige Stunden, denn bereits am gleichen Tag wurde seitens des Bürgermeisters eine Pressemitteilung veröffentlicht mit der Ankündigung nunmehr angesichts der Corona-Pandemie die Notwendigkeit zur Erstellung eines neuen Haushaltes zu sehen. Als dies durch eine Mehrheit der SVV unter Verweis auf die Möglichkeit der Erstellung eines Nachtragshaushaltes (bei genauerer Kenntnis der Auswirkungen der Pandemie) abgelehnt wurde, reichte der Bürgermeister am 09. April 2020 Untätigkeitsklage gegen den Landkreis ein.

Am 28. Oktober 2020 wurde über diese Klage (erfreulich zeitig) durch das Verwaltungsgericht entschieden, das Ergebnis lautet im Wesentlichen:

Der Bürgermeister ist verpflichtet, den Haushaltsentwurf der Verwaltung entsprechend der Beschlussfassung der SVV zu ändern und den beschlossenen Haushaltsansatz von 300.000,- € ebenso wie die weiter beschlossenen Änderungen zur Haushaltssatzung in die Unterlagen aufzunehmen, sprich in das Zahlenwerk einzuarbeiten.

Nunmehr blieben nicht mal wenige Stunden der Hoffnung, denn bevor das Urteil (in einem ungewöhnlichen Akt der Transparenz) auf der Webseite der Stadt veröffentlicht wurde, erschien zunächst eine Pressemitteilung, in welcher der Bürgermeister über ein scheinbar völlig anderes Urteil berichtet als jenes welches später veröffentlicht wird. Dieses uns gänzlich unbekannte Urteil aus (s)einer Parallelwelt nimmt er nunmehr zum Anlass, erneut seinen gesetzlichen Pflichten nicht nachzukommen und uns stattdessen wie bereits vor über 7 Monaten einen geänderten Haushalt 2020 zum Beschluss vorzulegen.

Zur Vorstellung des neuen Haushaltsentwurfes 2020 wurde am Montag (16.November2020) durch die Ausschussvorsitzende Frau Zube (AfD-Fraktion) für kommenden Freitag (20. November 2020) eiligst eine Sondersitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen einberufen.

Da die Kommunalverfassung uns keine Mittel an die Hand gibt, das gesetzlich notwendige Handeln des Bürgermeisters selbst zu vollziehen, müssen wir zwangsläufig dem Treiben weiter zu sehen und uns mit dem auseinander-setzen, was uns geboten wird.

Wir sehen daher mit gespannter Erwartung der Präsentation des von der Verwaltung eigens in einer Pressemitteilung vom 17.11.20 angekündigten neuen Haushaltsentwurfs am Freitag entgegen.

Den gesetzlichen Grundlagen der kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung sowie der Kommunalverfassung folgend, wird dieser Haushaltsentwurf auf viele bisher seitens der Verwaltungsspitze unbeantwortete Fragen Antworten liefern müssen. In erster Linie zählen hierzu:

  • Angaben über die bisher in 2020 abgearbeiteten Haushaltsreste aus den Vorjahren (immerhin mit Stand 31.12.2019: 28,1 Mio €).
  • Angaben über die bisher getätigten Investitionsausgaben von den im Haushaltsplan 2020 eingestellten 36,7 Mio €.
  • Aktualisierung der Investitionsplanung für 2020 unter Berücksichtigung der in 2020 überhaupt noch möglichen Auszahlungen für noch nicht begonnene Investitionsmaßnahmen zur Vermeidung der Bildung unnötiger Haushaltsreste.
  • Aktualisierung aller Einnahmen- und Ausgabenansätze (z. B. erhöhte Steuereinnahmen, erhöhte Schlüsselzuweisungen aufgrund der Pandemie und verminderte Kreisumlage) an die aktuelle Entwicklung, also unter Berücksichtigung des Haushaltsvollzugs bis Mitte November und aktualisierter Prognosen

Wir erwarten demzufolge auch endlich Klarheit hinsichtlich der Finanzplanung für das kommende Jahr 2021 um somit in die Lage versetzt zu werden, auf transparenter und solider Grundlage über den Haushalt für das kommende Jahr zu diskutieren und zeitnah zu befinden.

Leider liegen uns keinerlei Zahlenwerk, geschweige denn neue Haushaltssatzungen für beide Jahre vor, um irgendetwas prüfen zu können.

Für den Bürgermeister war seit dem 28.10.20 klar wie das Urteil des Verwaltungs-gerichtes lauten wird. Läge ihm etwas an unserer Stadt, würde die beschlossene Haushaltssatzung bereits seit 2 Wochen zur Genehmigung in Lübben liegen.

Da dies nicht der Fall ist, kann man getrost feststellen, dass seine Schwerpunkte klar woanders liegen.

 

SPD-Fraktion

CDU-Fraktion

Fraktion Wir für KW/Bürger vor Ort

Fraktion DIE LINKE

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Stefan Lummitzsch

Dirk Marx