Die SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen will die Stadtverwaltung beauftragen, eine rechtssichere Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung in der Stadt Königs Wusterhausen zu erstellen. Es handelt sich hierbei um eine städtische Richtlinie zum Abschluss städtebaulicher Verträge gemäß § 11 BauGB über die Erhebung von Folgekosten. Durch die kommunale Bauleitplanung werden im Regelfall neue Baurechte geschaffen, mit denen erhebliche Bodenwertsteigerungen einhergehen können. Dieser Wertsteigerung stehen aber auch Kosten gegenüber, die sich aus der Baulandentwicklung ergeben: Dazu gehören Planungskosten, Erschließungskosten, umweltbezogene Kompensationsmaßnahmen und Kosten für soziale und verkehrliche Infrastruktur.
„Ohne den Einsatz zusätzlicher Instrumente müssten viele dieser Kosten von der Allgemeinheit getragen werden, während die Bodenwertsteigerung in der Regel allein den Grundstückseigentümern zusteht.“, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Tobias Schröter. Nach § 11 BauGB und den ergänzenden Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Zivilrechts darf die Stadt städtebauliche Verträge im Rahmen der vorbenannten Rechtsvorschriften schließen, um den Eigentümer an Kosten und Lasten zu beteiligen, die durch sein Vorhaben im Rahmen der Bauleitplanung entstehen und damit die Kommune (die Stadt Königs Wusterhausen) zu entlasten. Folgende Folgekosten sollen in der Richtlinie besondere Berücksichtigung finden: Kosten für soziale Infrastruktur, Kosten für verkehrliche Infrastruktur, Kosten für Klimaschutzmaßnahmen.
Der Gesetzgeber hat mit dem städtebaulichen Vertrag, dem Erschließungsvertrag und dem Vorhaben- und Erschließungsplan Instrumente entwickelt, die eine Beteiligung des Grundstückseigentümers an den Kosten einer Baulandentwicklung ermöglichen. Teilweise werden diese Instrumente zur Übertragung einiger der benannten Kosten (z.B. Planungskosten, Erschließungskosten) bereits seit Jahren von der Stadt Königs Wusterhausen angewendet. Schröter, der auch Vorsitzender des zuständigen Ausschusses für Stadtentwicklung ist, erläutert hierzu: „Angesichts des starken prognostizierten Wachstums kommt die derzeitige Infrastruktur der Stadt – vor allem im sozialen Bereich – sehr bald in ihre Grenzen. Diese Kosten dürfen nicht allein von der Allgemeinheit getragen werden, zudem die Stadt der Entwicklung „hinterher bauen“ würde. Es ist an der Zeit, dass sich die Stadt an selbst gewählte Kriterien bindet und klar definiert, welche Kosten durch Vorhabenträger in welchem Umfang zu tragen sind. Damit würde nicht nur die Mitentwicklung der Infrastruktur gesichert, sondern auch transparent werden, was auf Investoren zukommt.“. Der Antrag der Fraktion soll in dem Sitzungszyklus nach dem Sommer erstmals beraten werden.