Stadtverordnetenversammlung beschließt SPD-Anträge für sozial gerechte Baulandentwicklung

Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen hat in ihrer Sitzung am 06.09.2021 zwei von der SPD-Fraktion vorgelegte Anträge für eine sozial gerechte Baulandentwicklung in unserer Stadt beschlossen. Zum einen ging es um die Erstellung einer Vergaberichtlinie für städtische Grundstücke im Rahmen des sogenannten Einheimischenmodells. Die Richtlinie wird künftig den Verkauf und die Vergabe in Erbbaupacht von städtischen Grundstücken regeln. Bisher kam es dabei auf das Höchstgebot an. In Zukunft soll auch einkommensschwächeren ortsansässigen Familien der Erwerb eines Eigenheims ermöglicht werden. 
 
Der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung, Tobias Schröter, erklärte hierzu: „Die Grundstückspreise in unserer Stadt können sich immer weniger Menschen leisten. Die von uns vorgeschlagene Vergaberichtlinie wird transparente Kriterien formulieren und der einheimischen Bevölkerung zumindest die Möglichkeit bieten, Zugang zu bezahlbaren Wohnbaugrundstücken zu erhalten.“ In der Richtlinie sollen Kriterien in einem Punktesystem formuliert werden, nach denen Bewerber in eine Rangfolge bei der Vergabe gebracht werden. Dabei geht es um Vermögens- und Einkommensobergrenzen, Anzahl der Kinder, Dauer des Hauptwohnsitzes in KW, Arbeitsort im Stadtgebiet oder ein Ehrenamt beispielsweise bei der Feuerwehr. „Wir wollen Familien aus unserer Stadt gegenüber einkommensstarkem Zuzug aus dem Umland oder der Metropole einen Vorteil verschaffen. Zudem wird das Ehrenamt, insbesondere bei der Freiwilligen Feuerwehr, besonders berücksichtigt.“, so Schröter über die Beweggründe für die Einreichung des Antrages. 
 
Zum anderen wird eine Richtlinie erstellt, um Investoren an den Folgekosten ihrer Investitionen in unserer Stadt zu beteiligen. Durch die kommunale Bauleitplanung werden erhebliche Bodenwertsteigerungen geschaffen. Dem stehen aber auch Kosten gegenüber, die sich aus der Baulandentwicklung ergeben: Dazu gehören Planungskosten, Erschließungskosten, umweltbezogene Kompensationsmaßnahmen und Kosten für soziale und verkehrliche Infrastruktur. „Ohne den Einsatz zusätzlicher Instrumente müssten viele dieser Kosten von der Allgemeinheit getragen werden, während die Bodenwertsteigerung in der Regel allein den Grundstückseigentümern zusteht.“, erklärt Schröter. Die privaten Eigentümer werden künftig an Kosten und Lasten beteiligt, die durch ihre Vorhaben im Rahmen der Bauleitplanung entstehen. Die Stadt wird entlastet. Es geht dabei um Kosten für soziale und verkehrliche Infrastruktur sowie für Klimaschutzmaßnahmen. Schröter: „Angesichts des starken prognostizierten Wachstums kommt die derzeitige Infrastruktur der Stadt – vor allem im sozialen Bereich – sehr bald in ihre Grenzen oder ist es schon. Diese Kosten dürfen nicht allein von der Allgemeinheit getragen werden, zudem die Stadt der Entwicklung „hinterher bauen“ würde. Es ist an der Zeit, dass sich die Stadt an selbst gewählte Kriterien bindet und klar definiert, welche Kosten durch Vorhabenträger in welchem Umfang zu tragen sind. Damit würde nicht nur die Mitentwicklung der Infrastruktur gesichert, sondern auch transparent werden, was auf Investoren zukommt. Das ist eine sozial gerechte Lastenverteilung für die Bewältigung unserer ‚Wachstumsschmerzen‘“.