Die Sitzung des Fachausschusses am vergangenen Montag war wieder einmal geprägt von einer sehr langen Tagesordnung mit unterschiedlichsten Themen. Die Stadtverwaltung informierte, dass die Aufstellung der Containeranlage für die Grundschule Zernsdorf beauftragt sei und alles im Zeitplan liege. Ein aktuelles Bautagebuch, das regelmäßig aktualisiert wird, findet sich auf der Webseite der Stadt. In der Einwohnerfragestunde war unter anderem die Schulwegsicherheit in Zernsdorf (auch während der Bauphase der Containeranlage) sowie am Bahnübergang Fichtestraße Thema. Am Bahnübergang bereitet die Deutsche Bahn bauliche Maßnahmen vor. Die Verwaltung informiert zeitnah über Details.
Nach jeweils ausgiebiger Diskussion wurden mehrere Beschlussvorlagen zu Bebauungsplänen in verschiedenen Stadien mehrheitlich empfohlen. Im Tiergarten soll eine bestehende Brücke erneuert werden. Ferner schreitet die Erstellung eines umfassenden Mobilitäts- und Verkehrskonzeptes für die Stadt, wie von der Stadtverordnetenversammlung beauftragt, voran. Unter Hinzuziehung von externen Experten sollen zunächst Leitlinien zu Verkehr und Mobilität formuliert werden. Im Anschluss wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit darüber diskutiert, das Fachbüro analysiert die Lage und wird Handlungsvorschläge unterbreiten. Dieser Prozess soll 2023 beginnen und wird etwa ein Jahr dauern. Umfasst sind Radverkehr, Öffentlicher Nahverkehr, Pkw-Verkehr und Parken.
Das Thema des Sandstraßenausbaus, bei dem 90 Prozent der Kosten auf die Anlieger umzulegen sind, beschäftigte den Ausschuss erneut. Gerade angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation und der allgemeinen Preissteigerungen sollen unzumutbare Kosten und Härten für Anlieger vermieden werden. Hierzu haben mehrere Fraktionen unterschiedliche Vorschläge erarbeitet. Eine abschließende Entscheidung über das weitere Verfahren konnte aber noch nicht eindeutig getroffen werden. Die Verwaltung soll hierzu eine umfassende Stellungnahme vorlegen. Der Ausschuss hat außerdem folgenden Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion einstimmig empfohlen:
Solarenergie ausbauen – Energiesicherheit stärken
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die Bürgermeisterin prüft im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die Möglichkeiten der Nachrüstung von städtischen Bestandsgebäuden (Verwaltung, Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen usw.) mit Solarmodulen zur Stromerzeugung. Einzubeziehen sind auch Gebäude im Bestand der städtischen Wohnungsbaugesellschaft und anderer kommunaler Unternehmen. Das Ergebnis der Prüfung gibt die Bürgermeisterin der Stadtverordnetenversammlung in Form eines Gebäudeverzeichnisses bis Ende des 2. Quartals 2023 zur Kenntnis. Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet im Rahmen des Haushaltes für das Jahr 2024 über Nachrüstungen.
- Für Neubauten im Verantwortungsbereich der Stadt sollen künftig stets Solarmodule zur Stromerzeugung eingeplant und umgesetzt werden.
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen bekennt sich zu den Zielen der Energiewende. Priorität muss der Ausbau erneuerbarer Energien haben. Dies liegt angesichts der aktuellen Entwicklungen im ureigensten Interesse der Stadt und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner. Der Ausbau der Solarenergie dient nicht nur dem Klimaschutz, sondern auch der Energiesicherheit und Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern und somit zugleich von Drittstaaten. Zugleich belasten steigende Strom- und Gaspreise den städtischen Haushalt. Solarenergie, die den Energiebedarf städtischer Gebäude jedenfalls teilweise decken kann, führt langfristig – auch wenn zunächst Investitionskosten anfallen – zu einer Entlastung des Haushaltes. Denn Solarmodule amortisieren sich je nach Art der Anlage nach etwa 8 bis 12 Jahren, wohingegen die Lebenszeit regelmäßig mindestens 20 Jahre beträgt.
Da viele Bestandsbauten der Stadt noch in DDR-Bauweise errichtet worden sind, die zumeist mit Flachdächern ausgestattet sind, bieten sich Nachrüstungen nach eingehender Prüfung an. Bei Neubauten sollen Solarmodule künftig zum Standard gehören. Abweichungen sind in begründeten Ausnahmefällen möglich. Ziel ist es, dass die Gebäude den Strom, der in ihnen verbraucht wird, selbst erzeugen.