In den in dieser Woche tagenden Fachausschüssen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen stehen zwei wichtige Beschlussvorlagen zur Beratung an.
Dabei handelt es sich zum einen um den Entwurf einer Vergaberichtlinie nach dem sogenannten Einheimischenmodell. Diese Richtlinie soll sicherstellen, dass bei der Vergabe städtischer Grundstücke in Erbbaupacht für Wohnbebauung zukünftig KW’er bevorzugt werden. Die Grundstücke sollen nicht wie bisher an den Höchstbietenden gehen. Vielmehr wird künftig anhand von Kriterien (etwa Anzahl der Kinder, Ehrenamt in der Stadt, ortsansässig usw.) derjenige Bieter ermittelt, der nach sozialen Kriterien den Zuschlag erhält. Das geht zurück auf einen Vorschlag der SPD-Fraktion aus dem Sommer 2021, der nun von der Stadtverwaltung umgesetzt wird. Die Unterlagen dazu können hier abgerufen werden: https://sessionnet.krz.de/koenigs_wusterhausen/bi/vo0050.asp?__kvonr=9689
Zum anderen geht es um das Infrastrukturkonzept 2035. Das Konzept hat anhand vielfältiger Daten Bedarfe und Zahlen ermittelt, denen unsere soziale und Bildungsinfrastruktur gewachsen sein muss. Das Konzept zeigt etwa auf, wie viele und wo neue Kitas errichtet werden müssen und fasst die Maßnahmen in einer priorisierten Liste zusammen. Das Konzept kann hier nachgelesen werden: https://sessionnet.krz.de/koenigs_wusterhausen/bi/vo0050.asp?__kvonr=9691
Die SPD-Fraktion hat zu beiden Beschlussvorlagen schriftliche Stellungnahmen mit Anmerkungen, Fragen und Hinweisen abgegeben: