Zu Beginn der Sitzung, die vom stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses geleitet wurde, berichteten Vertreter der Regionalen Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald (RVS) über die aktuelle Situation des Unternehmens, insbesondere auch in der Region Königs Wusterhausen. Das Angebot werde immer weiter verbessert und auf immer mehr Linien werde der Stundentakt eingeführt, der in Kombination mehrerer Linien auf bestimmten Streckenabschnitten sogar zu einem 20-Minuten-Takt z. B. auf der Stadtlinie führen würde. Die ersten 18 batterie-elektrischen Busse seien bestellt und so werde in den nächsten Jahren die CO2-Reduzierung weiter vorangetrieben. Besonders positiv bewerteten die Vertreter ihre Einbeziehung durch die Stadt in die Erarbeitung der Mobilitätsstudie für Königs Wusterhausen. Sie wiesen aber auch auf die Probleme bei der Gewinnung des Fahrpersonals, die Zunahme des Verkehrs und die damit verbundenen Staus hin. Im Anschluss wurde über die Lösung der Probleme z. B. durch verbesserte Tarifabschlüsse im Wettbewerb mit der BVG, die Einführung von digitalen Steuerungen der Ampeln durch die Busse und den Bau von Busspuren diskutiert. So könnte der Bau von Abbiegespuren z. B. auf der Luckenwalder Straße in Höhe des Kaufland große Entspannung bringen. Sie warben am Ende auch um Verständnis für das Fahrpersonal, wenn diese z.B. am Bahnhof ihre gesetzlich vorgeschriebenen Lenkzeitpausen machen und deshalb Fahrgäste nicht einsteigen lassen. Sonst haben sie keine störungsfreie Pause und das Klopfen an die geschlossene Tür helfe da nicht weiter. Es wurde vereinbart, im regelmäßigen Austausch mit dem Ausschuss zu bleiben.
Im Rahmen des Kurzberichts zur Erarbeitung der Mobilitätsstudie wies die erste Beigeordnete auf die Diskussionsveranstaltung am 12.02.2024 um 17.00 Uhr im Rathaus hin, zu der alle interessierten Bürger*innen recht herzlich eingeladen sind.
Die Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 wurde ohne Diskussion nach der Vorstellung durch den Kämmerer mit 4 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen zur Beschlussfassung in der SVV empfohlen. Ebenfalls ohne Aussprache wurden die Gebührensatzung für die Sondernutzung an Gemeindestraßen, die Satzung zur Nutzung der Stadtbibliothek und die OBV-Nachtruhe zur Beschlussfassung empfohlen.
Nachdem auch die überarbeitete Satzung für die Erhebung der Parkgebühren im Finanzausschuss keine Mehrheit fand, hatte die Verwaltung entsprechend der Hinweise aus dem Finanzausschuss die Satzung noch einmal überarbeitet und legte diesen Vorschlag zur Sitzung des Ordnungsausschusses als Tischvorlage vor. Nun sind für das Parken in der Innenstatdt – nicht am Bahnhofsvorplatz – in den ersten 20 Minuten eine Gebühr von 20 ct. Vorgesehen, um kurze Erledigungen z. B. bei der Post zu ermöglichen. Für die erste halbe Stunde soll es bei den 50 ct bleiben und steigert sich entsprechend je halber Stunde Parkzeit. Dieser Kompromissvorschlag wurde mehrheitlich empfohlen, da auch die Forderung nach Sondergebühren für Anwohnerparkplätze in die Satzung mit aufgenommen wurde.
Desweiteren informierte die Verwaltung über die geplanten Standorte der Geschwindigkeitsanzeigetafeln für das erste Halbjahr 2024. Die Anlagen werden voraussichtlich an 30 Standorten im Stadtgebiet aufgestellt werden, die in der entsprechenden Informationsvorlage öffentlich nachlesbar sind. Leider ist eine Anlage mutwillig beschädigt worden. Es
Ist seitens der Verwaltung geplant, zukünftig im Ausschuss über die vorgesehenen Aufstellorte und die Auswertung der Messergebnisse regelmäßig zu berichten.
Auch die Information zur Umsetzung der Hundehalterverordnung erfolgte erstmals durch eine schriftliche Informationsvorlage,die öffentlich für alle Bürger*innen auf der Stadtseite abgerufen werden kann. Die Verwaltung wies bei ihrer Information besonders darauf hin, dass die derzeitige Hundehalterverordnung des Landes im Laufe diesen Jahres ihre Gültigkeit verliere, der Landesgesetzgeber aber bereits an der Neufassung arbeite. Problematisch seien in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen Regeln der benachbarten Bundesländer zu verbotenen Kampfhunden. So befänden sich zwei solche Hunde in Obhut der Stadt, die in Berlin und Sachsen gehalten werden dürfen, deren Unterbringung die Stadt jährlich 16.000 € koste, wozu die Stadt aber aufgrund der Verordnung verpflichtet sei. Außerdem berichtete die Verwaltung über einen traurigen Fall eines Totbisses durch einen Hund, der hätte vermieden werden können, wenn vorangegangene Bisse durch diesen Hund zur Anzeige gebracht worden wären.