Vorerst letztmalig in der ablaufenden Wahlperiode tagte am 15.05. der oben genannte Ausschuss im Rathaussaal.
Spannend die Frage in der Einwohnerfragestunde, wie es mit der Neubemessung und Höhe der Grundsteuer in KW aussieht?
Klare Ansage des ersten zuständigen Dezernenten, dass frühestens im Oktober die Daten für die Hebesätze im kommenden Haushaltsjahr 2025 aus den Landesbehörden vorliegen, jedoch im laufenden Doppelhaushalt die Stadt und mit ihr unser Ausschuss für Ertragsneutralität gestimmt haben – die entsprechende Gebührensatzung nach Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes folgt zum Ende des Jahres. Im Übrigen empfiehlt die SPD-geführte Landesregierung schon seit Längerem die Neubemessung von grundsteuerpflichtigem Eigentum nicht zu versteckten Ertragssteigerungen auf Seiten der Haushälter zu nutzen. Absolut obsolet der wahlkampfgetriebene Antrag der CDU zu diesem Thema, der die Bürgermeisterin unnötig in diese Richtung verpflichten wollte und der natürlich mit deutlicher Mehrheit abgelehnt wurde.
Absolut unaufgeregt der Beschluss zur Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für Einsätze und Leistungen der Feuerwehr: die Gebühren sind klar abgeleitet aus den laufenden Kosten, ihre minutengenaue (!) Erhebung richtet sich nach entsprechenden Verordnungen – einstimmig.
Weiter ging´s mit handwerklich schlecht ausgearbeiteten (Wahlkampf)-Anträgen der CDU: ein im Internet abgeschriebener Verhaltenskodex für kommunale Mandatsträger, der vor Aufstellung der Kandidatenlisten zur Kommunalwahl hätte gestellt werden müssen und noch nicht mal mit der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg harmonisiert war.
Als nächstes ein Antrag zum Verfahren kommunaler Straßenbau, der voll ins Leere laufen musste, da er bereits in der Vergangenheit entsprechend inhaltlich beschlossen wurde. Beschäftigungstherapie für unsere zur Stellungnahme verpflichtete Verwaltung.
Interessant: „KW-Bonus“ in der Vermietungspraxis der WoBauGe mbH, Antrag CDU plus Änderungsantrag SPD (hier abrufbar: 10_24_121_Aenderungsantrag_der_SPD_Fraktion_vom_14_05_2024): danach wird die Bürgermeisterin beauftragt, über die Einflussmöglichkeiten der Stadt als Gesellschafterin der Wohnungsbaugesellschaft Königs Wusterhausen mbH (WoBauGe) auf Bevorzugung KWer Bürger hinzuwirken und die dafür notwendigen Prüfungen zur Umsetzung zu veranlassen. Jedoch Vorsicht: Bevorzugungen führen im Gegenzug zu Benachteiligungen, also ein Thema, was die Stadtverordneten unbedingt in der nächsten Wahlperiode erörtern müssen – deshalb Prüfauftrag.
Nicht öffentlich behandelte der Ausschuss die Abschlüsse 2023 der stadtnahen Unternehmen gemäß kommunalverfassungsrechtlicher Vorgabe. Ohne auf Interna eingehen zu dürfen, sei dem geneigten Leser versichert, dass zurzeit keine bestandsgefährdenden Risiken bei den städtischen Beteiligungsunternehmen vorliegen. Dieser Fakt wird durch neutrale Wirtschaftsprüfer entsprechend attestiert.