In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen, Digitalisierung und Beteiligungen am 20.11.2024 hat die Verwaltung die Vorlage zum Beschluss der Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 2025 überraschend zurückgezogen. Zur Begründung führte der Kämmerer an, dass der Stadt noch keine ausreichende Zahl von Datensätzen der Grundsteuermessbeträge durch das Finanzamt übermittelt wurden, um eine eigene Berechnung des neuen Hebesatzes bei angestrebter Aufkommensneutralität vornehmen zu können. Das bedeutet, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer im Jahr 2025 denen des Jahres 2024 entsprechen sollen. Da auch das vom Land angekündigte Transparenzregister, in dem das Land die sich bei Aufkommensneutralität für jede Gemeinde ergebenden Hebesätze ausweisen wird, erst Ende November veröffentlicht werden soll, bleibt aus Sicht der Verwaltung nicht ausreichend Zeit zur Diskussion der neuen Hebesätze vor einer Beschlussfassung in der SVV am 09.12.2024. Die Stadtverwaltung plant, die bisher festgesetzten Grundsteuervorauszahlungen erst einmal weiter zu erheben und dann nach einer Neufestsetzung der Hebesätze im Frühjahr bis in den Sommer hinein die neuen Grundsteuerbescheide zu erlassen. Die gezahlten Vorauszahlungen sollen dann mit der neu festgesetzten Grundsteuerschuld verrechnet werden.
Die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze war auch Gegenstand der Bürgeranfragen in der Einwohnerfragestunde. Die Bürger äußerten ihre Sorge, dass es zu erheblichen Erhöhungen der zu zahlenden Grundsteuer kommen werde. Unser Vertreter der SPD/FDP-Fraktion, Georg Hanke, machte erneut deutlich, dass die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung am Ziel festhalten, die Hebesätze so festzusetzen, dass die Stadt im Jahr 2025 keine Mehreinnahmen aus der Grundsteuer generieren werde. Trotzdem wird es Grundstückseigentümer geben, die mehr zu zahlen haben, andere dafür weniger.
Der Kämmerer kündigte außerdem an, dass die Stadtverwaltung plane, sich als juristische Person des öffentlichen Rechts ab dem Jahr 2025 der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen, so wie andere Unternehmer bei gleichen Leistungen auch Umsatzsteuer zahlen müssen (§ 2b Umsatzsteuergesetz). Man wolle die erneute Möglichkeit der Anwendung der bisherigen Regeln (Optionsrecht) nicht mehr nutzen, nach denen z.B. die Vermietung von Sporthallen nicht der Umsatzsteuer unterlagen. Die damit verbundene Erhöhung der Mieten sehen wir kritisch.
Die Geschäftsführerin der Wohnungsbaugesellschaft und die Geschäftsführer der Entwicklungs- und der Hafengesellschaft haben die Wirtschaftspläne für 2025 ihrer Gesellschaften im Ausschuss vorgestellt. Alle drei Gesellschaften sind gut aufgestellt und geben keinen Anlass für Sorgen.
Der Jahresabschluss der Stadt Königs Wusterhausen für das Jahr 2021, der einen Überschuss von rd. 6 Mio. Euro ausweist, wurde vom Ausschuss zur Beschlussfassung in der SVV einstimmig empfohlen. Die daraus resultierende Entlastung des Vertreters des Bürgermeisters, Herrn Klaus, und der Bürgermeisterin Frau Wiezorek für die Zeiträume ab der Abwahl des Bürgermeisters Ennullat fand keine Mehrheit, da für manche Mitglieder die bestehenden Rechtsstreitigkeiten mit dem ehemaligen Bürgermeister ohne weitere Einzelheiten nicht als Begründung ausreichte, noch nicht über seine Entlastung zu befinden. Hier wird die Verwaltung bis zum Hauptausschuss Konkretisierungen vornehmen, um zu verdeutlichen, warum zum jetzigen Zeitpunkt diese Entscheidung noch nicht getroffen werden kann. Davon unabhängig haben die beiden anderen Personen einen Anspruch auf Entlastung, weshalb wir der Vorlage unsere Empfehlung ausgesprochen haben.
Bei der vorgelegten Straßenreinigungssatzung wurden nur neue Straßen eingearbeitet und weiter keine Änderung vorgenommen, weshalb der Ausschuss auch hier einstimmig die Beschlussfassung empfohlen hat.
Die Vorlage zur Sanierung des Bürgerhauses Zernsdorf wurde von der CDU zurückgezogen. Die von der FWKW-Fraktion eingebrachte Folgekostenrichtlinie wurde einstimmig nicht empfohlen, nicht einmal der Vertreter der FWKW-Fraktion hat der eigenen Vorlage seine Zustimmung gegeben. Die Verwaltung hat zu diesem Thema am 21.11.2024 eine Informationsveranstaltung für alle Stadtverordneten durchgeführt, um Rahmenbedingungen für eine solche Richtlinie abzustimmen. Ziel einer Folgekostenrichtlinie ist es, Grundstückseigentümer an den Kosten der von der Stadt zu erstellenden Infrastruktur zu beteiligen, die sich durch die Umwandlung zu Bauland im Rahmen von Bebauungsplänen ergeben. Der entsprechende Auftrag zur Erstellung einer solchen Richtlinie ergibt sich aus einer von der SPD-Fraktion 2021 eingebrachten Vorlage, die damals einstimmig von der SVV beschlossen worden war.
Diskutiert wurde auch über die Informationsvorlage zu den Erschließungsbeiträgen für nur einseitig bebaubare Grundstücke. Die SVV hatte die Bürgermeisterin beauftragt, eine für die Anlieger verträgliche Regelung zu erarbeiten, die die Anlieger nicht mehr belastet als andere, deren Grundstücke an Straßen liegen, die beidseitig bebaubar sind. Jetzt hat die Verwaltung ermittelt, dass bei Inkrafttreten einer solchen Regelung die Stadt über den Bauzeitraum von 2029 bis 2035 Mehrkosten i.H.v. mindestens 6 Mio. Euro tragen müsste, was nur durch Einsparungen in anderen Bereichen wie z.B. der Sportförderung finanziert werden könne, weshalb die Bürgermeisterin den Beschluss einer solchen Regelung nicht empfiehlt. Einzelne Ausschussmitglieder machten aber deutlich, dass eine Regelung zur Entlastung der Betroffenen gefunden werden müsse.